BAUAKUSTIK,SCHALLSCHUTZ

Leistungen für Bauakustik werden erbracht, um in Gebäuden einen angemessenen internen Luft- und Trittschallschutz, einen Schutz gegen von außen eindringende Geräusche, gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und anderen technischen Anlagen zu erreichen. Schwingungs- bzw. Körperschall-Emissionen von haustechnischen Anlagen werden auf zulässige Werte limitiert.

Für Bauteile, an die baurechtliche Anforderungen gestellt werden, wird als Bestandteil der Bauvorlagen ein Schallschutz-Nachweis auf der Basis der DIN 4109 erstellt.
Eine Nachweisberechtigung für bautechnische Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz gemäß § 59 HBO liegt vor, so dass eine gesonderte Prüfung der Nachweise entbehrlich ist.

Für die sonstigen Bauteile erfolgt die schalltechnische Dimensionierung und die Empfehlung zur Gestaltung von Trennwänden, Decken, Fußbodenaufbauten, Türen, Fenstern zwischen Arbeits-, Büro-, Aufenthaltsräumen untereinander bzw. zu „lauten“ Räumen wie z.B. Technikräume in Abhängigkeit von den Nutzungsanforderungen.

Die Planung und Beratung der Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Detail bis zur ausführungsreifen Lösung. Durch die Unterstützung der örtlichen Bauaufsicht erfolgt eine Überwachung von bauakustisch wichtigen Ausführungen.

Bei umzubauenden bzw. zu sanierenden Gebäuden können die bauakustischen Voraussetzungen des Bestandbaues durch spezielle Luft- und Trittschallmessungen quantifiziert werden bzw. der notwendige Aufwand zur Anpassung an die Sollvorgabe konkret bestimmt werden.

Bei Bauteilen bzw. Gebäuden mit schallschutztechnischen Mängeln werden auf der Basis einer messtechnischen und visuellen Bestandaufnahme bzw. einer entsprechenden Fehlersuche zweckmäßige Maßnahmen zur Erlangung der Sollanforderungen ausgewiesen.

Interner baulicher Schallschutz
- Luftschallschutz von Geschossdecken, Dächern, Fußbodenaufbauten, Estrichen, Hohlraumböden,
  Doppelböden, Bodenbelägen.
- Luftschallschutz von Trennwänden, einschl. Fassaden-/Trennwand-Reduzieranschlüssen, Glaselementen, Türen.
- Luftschallschutz von haustechnischen und betriebstechnischen Installationen als durchdringende
  oder flankierende Konstruktionen von Bauteilen mit besonderen bauakustischen Anforderungen.
- Trittschallschutz von Geschossdecken, Podesten, Treppenläufen, Dächern, Fußbodenaufbauten,
  Estrichen, Hohlraumböden, Doppelböden, Bodenbelägen.
- Körperschallschutz von haustechnischen Anlagen und Installationen, z.B. Gestaltung von
  anlagenspezifischen Fundamenten.

Schallschutz gegen Außenlärm
- Durchführung von speziellen 3-dimensionalen Schallausbreitungsberechnungen mittels einer
  Spezial-Software, welche unter Einbezug der maßgeblichen Lärmquellen (Verkehrswege) und den
  vorhandenen bzw. geplanten Bauwerken die Schallausbreitungsbedingungen wirklichkeitsnahe
  erfasst und somit die zu erwartende Lärmbelastung in Abhängigkeit der jeweiligen
  Fassadenabschnitte ausweist.
  Mittels Rasterlärmkarten kann die Schallausbreitung im Baugebiet visualisiert werden.

- Messtechnische Ermittlungen im Bereich des Objektes zur Ermittlung des maßgeblichen
  Außenlärmpegels gemäß DIN 4109 unter Einsatz von Echtzeit-Schallmessgeräten
  mit integrierender Funktion.

- Dimensionierung von baulichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm (Verkehrslärm,  
  technische Anlagen, etc.) auf der Basis der v.g. Ermittlungen.
  Durch die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels in Abhängigkeit der jeweiligen
  Fassadenabschnitte kann der Aufwand für besondere Schallschutzmaßnahmen auf das notwendige
  Maß beschränkt werden.

- Erstellung von Schallschutznachweisen zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109
  als Bestandteil der Bauvorlagen.

Schallschutz von haustechnischen Anlagen
Für die haustechnischen Anlagen (Lüftung, Kälte, Heizung, Sanitär, Förderanlagen, etc.) werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen betreffend den Fundamentaufbau, die Rohrleitungs- und Kanalführung sowie Lärmminderungsmaßnahmen an den Anlagen selbst oder sekundäre bauseitige Maßnahmen anlagenspezifisch vorgegeben. Dies betrifft den Luft- und Körperschall- bzw. Erschütterungsschutz.
Entsprechendes gilt für schallemittierende betriebstechnische Anlagen.
Durch Abnahme-Schallmessungen am Bau ist eine Erfolgskontrolle möglich.

 

Bezüglich der Durchführung von raumakustischen Messungen bitten wir um Beachtung der Informationen unter Akustische Messungen.